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Wir bieten Ihnen verschiedene Bausteine für eine ökonomische Betriebsführung an.
Vergleichsberechnungen haben ergeben, dass sehr häufig kleine Anlagen durch Einsman-Maßnahmen vor ihrer Höchstlast geregelt werden. Wird nun gegenüber dem Netzbetreiber im Pauschalverfahren abgerechnet, können finanzielle Einbußen von bis zu 30 % in der Regelungsphase entstehen.
Der Unterschied zwischen Pauschal- und Spitzabrechnungsverfahren besteht darin, dass bei dem Pauschalabrechnungsverfahren der letzte Viertelstundenwert pauschal für die Zeit der Regelung angesetzt wird. Im Spitzabrechnungsverfahren wird hingegen der hypothetische Einspeiseverlauf ermittelt und zur Abrechnung gebracht.
Unser Know-how in der Betriebsführung für Windenergieanlagen bietet Ihnen die Möglichkeit, in Abhängigkeit von den Winddaten Ihre Ausfallarbeit zu ermitteln. Wir liefern Ihnen die Daten für die Rechnungslegung gegenüber Ihrem Netzbetreiber.
Nach Überprüfung der Aufschaltmöglichkeiten unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot für diese Leistung.
In Kooperation mit Landwind bieten wir Ihnen die Betreuung Ihrer Windparks oder Ihrer Netzanschlussinfrastruktur wie Kabeltrasse, Übergabestation oder Einspeiseumspannwerk an. Qualifizierte Mitarbeiter sowie ein eigenes Leitsystem gewährleisten eine professonelle und dauerhafte Überwachung Ihrer Investition.
Bärbel Heidebroek
0 53 54 / 2 66 00 10
baerbel.heidebroek@landstrom-landwind.de
Landstrom GmbH & Co. KG, Watenstedter Straße 11, 38384 Gevensleben